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   ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09   

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ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09 (https://dejure.org/2010,78123)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09 (https://dejure.org/2010,78123)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 3 Ca 1771/09 (https://dejure.org/2010,78123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 3 AÜG, § 9 AÜG, § 10 AÜG, § 14 Abs 1 TzBfG, § 1 Abs 2 KSchG, § 626 Abs 1 BGB, § 9 KSchG
    Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung Befristungsrechtfertigung für fingiertes Arbeitsverhältnis Auflösung eines fingierten Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Das Merkmal "vorübergehend" ist von der Rechtsprechung wegen der im Konzern in der Regel nicht bestehenden Gefährdung der arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbelange des Leiharbeitnehmers weit ausgelegt worden (so bereits: BAG vom 05.05.1988 NZA 1989, S. 18; BAG vom 21.03.1990 NZA 1991, S. 269, 273).

    Die Rechtsprechung sieht es als sachgerecht an, zur Konkretisierung des Merkmals "vorübergehend" auf die in § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG aufgezählten Befristungsgründe zurückzugreifen (so: BAG vom 21.03.1990, a.a.O.) ; danach ist eine Überlassung vorübergehend, wenn eine befristete Einstellung im Fremdunternehmen i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG sachlich gerechtfertigt wäre.

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Entscheidend ist allein, dass aus Sicht des Handelnden die Möglichkeit einer Gewinnerzielung bestanden hat (vgl. dazu: Hamann, a.a.O., Rdz. 307; Wank, a.a.O., Rdz. 34; zu diesem Maßstab auch: BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005 S. 1006 ff, Punkt II.2.c) aa) der Gründe; Gewinnerzielungsabsicht verneinend BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - NZA 2004 S. 1340 ff., Punkt B. I. 1.b) der Gründe und BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/87 - EzA AÜG § 14 Nr. 4 Punk B.II.2.b. aa) der Gründe; Düwell in Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Auflage, 4.5 Rdz. 168; Ulber AÜG - Kommentar für die Praxis - 3. A., Rdz. 154) .

    Die danach maßgebliche Gewinnerzielungsabsicht ist von der Rechtsprechung in den Fällen verneint worden, in denen die Verleihfirma (lediglich) die an die bei einem Drittunternehmen (als Fahrer) eingesetzten Arbeitnehmer ausbezahlten Beträge und die hierdurch veranlassten öffentlichrechtlichen Abgaben erstattet bekommen hat (BAG vom 22.03.2000, a.a.O.) , die Überlassung lediglich gegen Erstattung der entstandenen Personalkosten zuzüglich Mehrwertsteuer erfolgte (BAG vom 10.03.2004, .a.a.O.) oder das Überlassungsentgelt allenfalls die Selbstkosten des Arbeitgebers deckt (BAG vom 20.04.2005, a.a.O), da - nach letztgenannter Entscheidung - nur das Anstreben eines Überschusses der Erträge gegenüber den Aufwendungen zur Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht im gewerberechtlichen Sinne führe.

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Mit der Rechtsprechung können Wettbewerbshandlungen, die der Arbeitnehmer im Anschluss an eine unwirksame Kündigung begehrt, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden, wenn unter Berücksichtigung des Grades des Schuldvorwurfs und Art sowie Auswirkung der Wettbewerbshandlung es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen (BAG vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 -, NZA 1992, S. 212).

    Für die Beurteilung, ob und mit welchem Gewicht dem Kläger die Tätigkeit für den neuen Arbeitgeber vorzuwerfen ist, sind die aus § 615 Satz 2 BGB herzuleitenden Interessen des Klägers an der anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft erheblich (so ausdrücklich: BAG vom 25.04.1991, a.a.O.) .

  • LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06

    Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen einer gleichzeitig anhängigen Kündigungsschutzklage, wobei in dieser Situation allerdings wegen der für den Arbeitnehmer bestehenden besonderen Konfliktsituation den Einzelfallumständen wie Grad der Vorwerfbarkeit, zeitlicher Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit eine herausgehobene Bedeutung zukommen (LAG Köln vom 26.06.2006 - 3(11) Sa 81/06-, NZA-RR 2007, S. 73).

    Dem Kläger ging es damit um eine Übergangslösung, um den Zeitraum der Ungewissheit bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung zu überbrücken (ebenda; LAG Köln vom 26.06.2006, a.a.O.).

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Das ist zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis der objektiven Umstände, d.h. der Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolge für den Arbeitgeber, vorsätzlich untätig bleibt oder die Arbeitsaufnahme verhindert (so z.B: BAG vom 16.05.2002, NZA 2001, S. 26, 27).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Daher liegt Arbeitnehmerüberlassung im Sinne es AÜG vor, wenn auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten Arbeitnehmer bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig werden (so: BAG vom 25.10.2000, a.a.O.; BAG vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 -, NZA 1998, S. 876).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Maßgeblich für die Bejahung eines Gemeinschaftsbetriebes ist weiterhin, dass ein drittbezogener Arbeitseinsatz eines Vertragsarbeitgebers nicht nur darauf beschränkt ist, die Arbeitnehmer dem Dritten lediglich zur Förderung von dessen Betriebszwecken zur Verfügung zu stellen, sondern mit dem Einsatz der eigenen Arbeitnehmer im anderen Unternehmen jeweils eigene Betriebszwecke verfolgt werden (so: BAG vom 25.10.200 - 7 AZR 487/99 -, NJW 2001 S. 1516) .
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Darüber hinaus erfordert ein Gemeinschaftsbetrieb den arbeitgeberübergreifenden Einsatz der Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen zur Erfüllung eines oder mehrerer gemeinsamer arbeitstechnischer Betriebszwecke, der durch einen einheitlichen Leitungsapparat gewährleistet wird (vgl. nur: BAG vom 18.09.2003- 2 ABR 21/98 -, NZA 2004 S. 375) .
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Entscheidend ist allein, dass aus Sicht des Handelnden die Möglichkeit einer Gewinnerzielung bestanden hat (vgl. dazu: Hamann, a.a.O., Rdz. 307; Wank, a.a.O., Rdz. 34; zu diesem Maßstab auch: BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005 S. 1006 ff, Punkt II.2.c) aa) der Gründe; Gewinnerzielungsabsicht verneinend BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - NZA 2004 S. 1340 ff., Punkt B. I. 1.b) der Gründe und BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/87 - EzA AÜG § 14 Nr. 4 Punk B.II.2.b. aa) der Gründe; Düwell in Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Auflage, 4.5 Rdz. 168; Ulber AÜG - Kommentar für die Praxis - 3. A., Rdz. 154) .
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

    Auszug aus ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
    Ein Gemeinschaftsbetrieb setzt zunächst eine rechtliche Verbindung der beteiligten Unternehmen voraus, die keine ausdrückliche Regelung erfordert, sondern sich auch aus den tatsächlichen Umständen ergeben kann; mangels anderweitiger Anhaltspunkte wird davon ausgegangen, dass diese Zusammenarbeit sich regelmäßig in Form einer BGB-Gesellschaft vollzieht (vgl.: BAG vom 16.08.2008 - 7 ABR 4/07 -, NZA-RR 2008, S. 583) .
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen

  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

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